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LIEBE
ELTERN!
Die Vertreter/innen des Elternvereins der Volksschule Sittendorf wollen Ihnen
mit diesen Zeilen einige Aspekte unserer Elternvereinsarbeit vorstellen bzw. näher
bringen.
Die Aufgaben im Rahmen der Schulgemeinschaft eröffnen dem Elternverein eine
Vielzahl an den Schulbetrieb begleitenden Möglichkeiten und Aktivitäten.
Im Interesse der optimalen Erziehung unserer Kinder, sollen wir unserer Rechte
und Pflichten wahrnehmen, wozu auch die Mitsprache und Mitarbeit in schulischen
Belangen gehört.
Unser
Elternverein stellt durch die gute Zusammenarbeit vieler eine bewährte Einheit
für gemeinsames Gestalten dar und ist ein Bindeglied zwischen Schule und
Elternhaus.
Dem Elternverein kommen damit unterschiedliche organisatorische Hilfen und
Aufgaben zu, wie z. B.:
-
Mitwirkung bei der Wahl, Koordination, Schulung, Information der
Klassenvertreter;
-
Organisation von Elternabenden bei Schuleintritt, Vorträgen zur
Gesundheit;
-
Vorschläge, Wünsche, Stellungnahmen an die Schule - aber auch an die
Eltern;
-
Beratung der Eltern in schulrechtlichen Fragen, Kontakte zu Behörden und
Medien;
-
Finanzielle Beiträge bei schultechnischen Lehrmitteln und besonderen Anlässen;
Da Sie aber auch wissen sollten auf welchen formellen Beinen ein
ELTERNVEREIN
steht, haben wir die wichtigsten Punkte informativ kurz zusammengefasst:
DIE
GRÜNDUNG
Die
Bildung eines Elternvereins liegt dem Vereinsgesetz zu Grunde. Eine
schulbehördliche Zulassung ist nicht vorgesehen. Weder das
Bildungsministerium für Unterricht noch der Stadtschulrat sind für interne
Belange der Elternvereine zuständig und greifen auch nicht in die
Vereinsangelegenheiten ein.
DIE GRUNDLAGE
Die
rechtliche Basis der Aktivitäten bilden die Statuten des Elternvereins.
DIE
HAUPTAUFGABE
§
Wahrung der
Elterninteressen betreffend die schulische Ausbildung der Kinder und aller mit
dem Schulbesuch in Zusammenhang stehenden Fragen innerhalb der Schule.
DIE
MITGLIEDSCHAFT
Die Mitgliedschaft im Elternverein ist freiwillig und mit der Zahlung
des Mitgliedsbeitrages verbunden. Mitglied des Elternvereines sind die
Eltern, nicht aber die Kinder, der Beitrag ist daher auch bei mehreren
Kindern an der Schule nur einmal zu bezahlen.
Mitglied und somit in der Hauptversammlung aktiv und passiv wählbar
ist jeder, dem nach den Statuten des jeweiligen Elternvereins dieses
Wahlrecht zukommt und der den Mitgliedsbeitrag bezahlt hat. Eltern jener Schüler
und Schülerinnen, die neu an die Schule kommen sind (z.B. in den ersten
Klassen), erhalten durch eine Willenskundgebung zum Beitritt das Wahlrecht.
Als Willenskundgebung ist die Teilnahme an der Hauptversammlung anzusehen.
DIE
RECHTE
§
Mitglieder der Elternvereine können Einblick
in Erlässe nehmen; sie haben das Recht auf
Information über Schulgeschehen.
§
Mitglieder der Elternvereine können der
Schulleitung bzw. den Klassenlehrern Vorschläge, Wünsche und Beschwerden
mitteilen.
§
Mitglieder der Elternvereine (zumindest der
Obmann/die Obfrau) haben das Recht zur Teilnahme an pädagogischen Konferenzen
und Mitbestimmungsrechte bei der Festlegung von Unterrichtsmittel (Schulbücher
usw.).
§
Der Elternverein hat das Recht bei der Wahl der
Klassenelternvertreter und deren Stellvertreter den Wahlvorsitzenden zu
nominieren und einen Wahlvorschlag einzubringen.
DIE PFLICHTEN
§
Wahrung der Elternrechte
§
Enge Zusammenarbeit mit Eltern, Schulleitern und Lehrern um
die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule positiv zu beeinflussen.
§
Mitverantwortung in bezug auf das Schulgeschehen.
§
Veranstaltungen durchzuführen
die den Vereinszweck fördern.
§
Unterstützung bei der
Anschaffung besonderer Lehrmittel.
DER VORSTAND
§
Der Vorstand eines Elternvereins besteht aus
dem Obmann/der Obfrau (dem/der Vorsitzenden), dem/der Schriftführer/in, dem
Kassier und deren Stellvertretern. Ihre Wahl erfolgt jährlich in der
Jahreshauptversammlung.
DIE
RECHNUNGSPRÜFER
§ Die Rechnungsprüfer sind ausschließlich der Jahreshauptversammlung verantwortlich; ihre Wahl erfolgt jährlich in der Jahreshauptversammlung.
DIE KLASSENELTERNVERTRETER
§
Die
Klassenelternvertreter sollen von den Eltern der jeweiligen Klasse gewählt
werden. Die Wahl der Elternvertreter kann im Rahmen eines Klassenelternabends
erfolgen.
DIE DERZEITIGEN VERTRETER
Im Rahmen der letzten Jahreshauptversammlung vom 28.9.2011 des Elternvereins
der Volksschule Sittendorf wurden folgende Vertreter gewählt/bestätigt:
Obmann:
Bernhard Mucherl
Tel.: 0676 / 945 75 13
E-Mail: b.mucherl@aon.at
Obmannstv.:
Werner Weihs-Sedivy
Tel: 0660 / 937 637 9
E-Mail:
wws@twingz.com
Kassierin: Barbara Keist
Tel.:
0676 / 670 53 93
Kassierstv.:
Martina Hutter
Tel.: 0664 / 25 26 113
E-Mail: martinahutter@aon.at
Schriftführer:
Michael
Hotop
Tel.: 0664 / 524 05 21
E-Mail: m.hotop@gmx.at
Schriftführerstv.:
Sabine Bauer
Tel.: 0664 / 73 59 77 50
E-Mail: ludwig-bauer@aon.at
Rechnungsprüfer: Doris Stelzer
Tel.:
0664 / 219 00 66
E-Mail: d.stelzer@aon.at
Rechnungsprüfer:
Sabine Hacker
Tel.: 0664 / 314 29 31
E-Mail: hacker5@a1.net